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Diskussionsstand vom 25.01.2015

Präambel
Die ABG hat als städtische Wohnungsbaugesellschaft die Aufgabe, ein menschenwürdiges Wohnen für diejenigen zu ermöglichen, die sich nicht ohnehin schon am Markt versorgen können. Um bezahlbaren Wohnraum gemäß den Bedürfnissen von Menschen mit niedrigem Einkommen sicherzustellen, muss die ABG institutionell einer Markt-, Profit- und Warenlogik entzogen werden. Vielmehr ist Wohnraum als soziale Infrastruktur zu organisieren, indem die ABG als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft darauf verpflichtet wird:

  1. Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu schaffen,
  2. Inklusion zu ermöglichen und Ausgrenzung zu verhindern,
  3. die Mieter_innen an der Struktur und den Entscheidungen der ABG zu beteiligen, um die Gesellschaft langfristig in eine demokratische Selbstverwaltung zu überführen.

 

1. Wohnen und Miete – Keine Profite mit der Miete

Bestand

  • Unbefristeter und bedingungsloser Mietenstopp in allen ABG-Wohnungen, indem Mieterhöhungen auf 1€/Jahr begrenzt werden (Erläuterung: Wohnungen bleiben so im Mietspiegel und wirken den steigenden Mieten in Frankfurt insgesamt entgegen, wodurch letztlich alle Mieter_innen profitieren).
  • Mieterhöhungen (etwa zur Modernisierung oder Sanierung) sind als Ausnahmen nur möglich, wenn die betroffenen Mieterinnen und Mieter dem zustimmen. D.h. bei allen Entscheidungen, die das Mietverhältnis betreffen, erhalten die Mieter_innen ein Vetorecht.
  • Revitalisierung des „Frankfurter Vertrags“: Sozialwohnungen bleiben auch nach Ablauf der Bindungsfrist dauerhaft als Sozialwohnungen erhalten.
  • Keine Privatisierung von Wohnraum oder Grundstücken aus dem Bestand.
  • Ggf. Senkung überhöhter Miete.

Neubau und Bodenpolitik

  • Bei allen Neubauprojekten gilt: Mindestens 50% sozialer Wohnungsbau und keine Eigentumswohnungen.
  • Partizipatives Planen: Neubau muss sich an den vielfältigen Lebensentwürfen und Bedürfnissen der Menschen orientieren, indem die zukünftigen Bewohner_innen intensiv an den Planungsprozessen beteiligt werden.
  • Die ABG richtet einen sozialen Wohnbaufond ein, um möglichst unabhängig von Bankkrediten bezahlbaren Wohnraum finanzieren zu können.
  • Keine Privatisierung von städtischen Grundstücken. Wenn städtische Flächen an Dritte vergeben werden, dann nur in Erbpacht und nur an nicht-profitorientierte Akteure (Genossenschaften, Mietshäusersyndikat, etc.).
  • Rekommunalisierung/Vergesellschaftung der Wohnraumversorgung: Langfristig muss es Ziel sein, mindestens 50% des Wohnungsbestandes in Frankfurt in die öffentliche Hand zu überführen und dadurch der Spekulation zu entziehen, um dauerhaft bezahlbaren und demokratisch organisierten Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen.

 

2. Ausgrenzung und Verdrängung – Die Stadt gehört Allen

  • Als Vorreiterin für eine nicht-diskriminierende Wohnungsvergabe ist die ABG auf eine aktive Politik zugunsten gesellschaftlich marginalisierter Gruppen zu verpflichten. D.h. die Wohnbedürfnisse von Menschen, die von rassistischer Ausgrenzung und Armut betroffen sind (etwa Flüchtlinge, Wohnungslose oder Menschen mit Behinderung), müssen prioritär berücksichtigt und befriedigt werden. Daraus folgt etwa:
    • ein Stopp von Zwangsräumungen, keine Anträge auf Zwangsvollstreckung mehr durch die ABG!
    • Die ABG stellt Wohnraum für die geflüchteten Menschen zur Verfügung, die derzeit in der Gutleut-Kirche oder auf der Straße schlafen.
  • Rücknahme der Anzeigen gegen die Besetzer_innen der Leerstelle
  • Die ABG muss kulturelle, nicht-kommerzielle selbstverwaltete Freiräume ermöglichen und aktiv fördern
  • Nicht-profitorientierte Entwicklung des Kulturcampus auf Grundlage demokratischer, partizipativer Planungsprozesse. Ermöglicht werden könnte so:
    • die Übertragung des Studierendenhauses an die Initiative Offenes Haus der Kulturen,
    • die Übertragung einer Villa in der Georg-Voigt-Straße zum Selbstkostenpreis an den Förderverein Roma zu Errichtung eines inklusiven Wohnprojektes,
    • die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in kollektiven Eigentumsmodellen

 

3. Demokratie und Selbstverwaltung – Die ABG gehört Allen

  • Kurzfristig: Repolitisierung der ABG-Geschäftspraxis durch Übertragung der Entscheidungskompetenz vom Aufsichtsrat auf das Stadtparlament bei weitreichenden Vetorechten für die in einem Mieterrat zu organisierenden Bewohner_innen
  • Demokratisierung: Überführung der ABG in ein stiftungsähnliches Sondervermögen in öffentlich-rechtlicher Körperschaft mit folgenden Eigenschaften:
    • „Die Häuser denen, die drin wohnen!“: Nicht der Aufsichtsrat, sondern ein demokratisch gewählter Mieter_innenrat fungiert als zentrales Entscheidungsgremium, welches die Selbstverwaltung sicherstellt.
    • Ein Mehrkammersystem (ähnlich zum Mietshäusersyndikat) garantiert, dass eine Reprivatisierung dauerhaft ausgeschlossen wird, indem grundlegende Entscheidungen (z.B. Verkauf von öffentlichem Eigentum) die Zustimmung sowohl von Stadtparlament, Mieter_innenrat und den betroffenen Bewohner_innen benötigen.